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Das Mietrecht
regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem
Mieter auf der Grundlage eines zwischen ihnen
abgeschlossenen Mietvertrages.
Was so nüchtern klingt, kann voller
rechtlicher, aber auch emotionaler Konflikte stecken. Denn
beiden Interessengruppen geht es im Falle des
Wohnraummietrechts um „die eigenen 4 Wände“. Aber auch die
Vermietung anderer Gegenstände kann zu Streitigkeiten
führen, die die vertragliche Beziehung nachhaltig vergiften.
Um die unterschiedlichen
Blickwinkel, den des Vermieters, aber auch den des Mieters,
dauerhaft zu begreifen und nachvollziehbar vertreten zu
können, findet unsere anwaltliche Beratung für beide
Interessengruppen statt. Nur so ist sichergestellt, dass
durch die ständige Weiterentwicklung des Mietrechts – auch
durch Fortführung oder Änderung der Rechtsprechung – die
Belange beider Parteien auf ihre Erfolgsaussichten hin
überprüft werden können.
Im
Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit begleiten wir unsere
Mandanten vom Abschluß eines Mietvertrages bis hin zur
Rückgabe der Mietsache. Gerade während eines bestehenden
Mietverhältnisses ist es wichtig, primär als
Interessenvermittler denn als strenger Interessenvertreter
zu agieren, um ein solches Vertragsverhältnis nicht
schwerwiegend – im emotionalen Sinne – zu belasten.
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