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Das Allgemeine Zivilrecht wird man zutreffend als Mutter
aller Rechtsgebiete bezeichnen dürfen. Außerhalb des
Strafrechts ist es Grundlage jeder rechtlichen Kompetenz und
wird dementsprechend auch von unserer Sozietät umfassend
bearbeitet. Zu ihm gehört im Wesentlichen der Inhalt des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), folglich Kaufrecht,
Arbeitsrecht, Werkvertragsrecht, Sachenrecht, Familienrecht
und Erbrecht. |
